DVD: Der Kriminalfall in Hannover (1924)

Zum Haarmann-Prozess gedreht und verboten

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Die ältesten überlieferten Bewegtbilder aus der hannoverschen Altstadt und der Innenstadt Hannovers zeigt dieses Fragment eines dokumentarischen Stummfilms. Am 1. Juli 1924 gestand Fritz Haarmann, mehrere Morde an Jungen und jungen Männern begangen zu haben. Bereits dreieinhalb Wochen später, noch bevor Haarmann verurteilt war, hatte die Hamburger Firma „Filmhaus Krüger & Co.“ einen zwanzigminütigen Dokumentarfilm über den spektakulärsten Kriminalfall der Weimarer Republik produziert. Eine erste Freigabe der Zensurbehörde wurde später kassiert. Der Film blieb verboten und geriet in Vergessenheit.

Dabei monierte die Zensurbehörde die mangelnde journalistische Qualität des Films: Harmlose Alltagsszenen aus Hannover wurden mit reißerischen Zwischentiteln kombiniert. Darin sah die Oberprüfstelle eine „plumpe Täuschung“ und einen Appell an „die niedrigen Sensations-Instinkte des Publikums“. Der Bescheid der Zensurbehörde ist im Booklet zur DVD nachzulesen. Er gibt Aufschluss über die Ängste und Empfindlichkeiten der Weimarer Zeit und über den Argwohn gegenüber dem neuen Massenmedium Film.

Ein fünfminütiges Fragment des Films wurde im Staatlichen Filmarchiv der DDR konserviert. Die Gesellschaft für Filmstudien e.V. hat es digitalisiert, auf DVD zugänglich gemacht und mit Musik des Stummfilmkomponisten Wolfgang Zettl unterlegt.

Filmografische Angaben:
Der Kriminalfall in Hannover (1924)
Produktion: Filmhaus Krüger & Co., Hamburg
Länge des Fragments: 5 Minuten
Erstzulassung: 26. Juli 1924
Verbot: 17. September 1924
Bearbeitung und Neuherausgabe des Films (Fragment) als 16-mm-Film und DVD: November 2006 / 2. Auflage 2012, Musik: Wolfgang Zettl